Rentner müssen neue Adresse dem Renten Service mitteilen
Berlin (dpa/tmn) - Ziehen Rentner um, sollten sie zügig ihre neue Anschrift dem Renten Service der Post melden. Ansonsten riskieren sie, dass die Rentenzahlung ausgesetzt wird.
Nach einem Umzug müssen Rentner ihre neue Adresse dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Der Renten Service benötigt die aktuelle Adresse, um die Rente auszahlen zu können. Teilen Rentner ihre neue Anschrift nicht mit und der Renten Service kann sie nicht herausfinden, wird die Rentenzahlung gestoppt. Sie beginnt erst dann wieder, wenn die Betroffenen sich mit ihrer neuen Anschrift melden.
Adressänderungen können Rentner in einer Filiale der Post oder im Internet unter www.rentenservice.com vornehmen. Der Renten Service der Deutschen Post übernimmt unter anderem die Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung.