Sepa: Neue Ziffernfolgen bei Überweisungen
Bei Überweisungen sind bald neue Ziffernfolgen zu beachten. Wir erklären, worum es dabei geht.
Düsseldorf. Haben auch Sie schon auf Ihrem Kontoauszug Begriffe wie IBAN oder BIC entdeckt — gefolgt von langen Zahlenkolonnen? Noch müssen Sie sie nicht beachten. Doch bald kommen Sie daran nicht mehr vorbei. Wenn nämlich Sepa kommt.
Das Kürzel steht für „Single Euro Payments Area“ — den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die Idee: In 32 europäischen Staaten gibt es einheitliche Bezahlverfahren, sowohl was Überweisungen als auch Lastschriften (Einzugsermächtigungen) betrifft. Eine Überweisung von einem der Teilnehmerländer ins andere soll dann an einem Arbeitstag erledigt sein. Innerhalb Deutschlands und Europas wird das gleiche Verfahren genutzt. So kann etwa der Vermieter der Ferienwohnung in Spanien sein Geld vom deutschen Touristen überwiesen bekommen. Und mit der Sepa-Lastschrift ist es möglich, dass etwa die französische Telefongesellschaft die Telefonkosten des deutschen Eigentümers seiner Wohnung in Paris direkt von dessen deutschem Konto abbucht.
Wer denkt, „Mir ist das egal, Ausland überweise ich nicht“, ist auf dem Holzweg. Sepa verändert auch Inlandszahlungen: Ab Februar 2014 werden Überweisungen innerhalb Deutschlands auf Sepa umgestellt, nationale Zahlverfahren werden abgeschaltet.
Das Konto als solches bleibt bestehen. Aber statt der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl muss die IBAN (Internationale Bankkontonummer) auf den Überweisungsträger geschrieben oder beim Onlinebanking eingetippt werden. Die IBAN setzt sich zusammen aus der bisherigen Bankleitzahl, der Kontonummer, dem Ländercode (DE für Deutschland) und einer Prüfziffer. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen ist noch bis zum 31. Januar 2016 die BIC, die internationale Bankleitzahl, einzugeben. Ab 2016 reicht dann die IBAN allein. Für Privatkunden in Deutschland gibt es Übergangsfristen: Bis Februar 2016 können sie bei Inlandszahlungen die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen, etwa, dass der Sportverein den Beitrag oder der Vermieter die Miete abbuchen darf, bleiben gültig. Bei neuen Verträgen gibt es nicht mehr die bisherige Einzugsermächtigung, sondern ein „Sepa-Lastschriftmandat“. Das funktioniert wie die bisherige Einzugsermächtigung. Bisher hat ja der Kontoinhaber das Recht, einer Abbuchung, die aufgrund einer Einzugsermächtigung erfolgt, zu widersprechen. Das Geld wird dann auf sein Konto zurückgebucht. Ein solches Widerspruchsrecht hat er auch bei der neuen Sepa-Lastschrift. Innerhalb von acht Wochen ab Belastungsbuchung kann er widersprechen und erhält dann den belasteten Betrag erstattet. Weitere Info auf der Internetseite der Bundesbank unter: