Riester-und Rürup-Vertrag: Auszahlung ab 62 Jahren

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Für Riester- und Rürup-Verträge gilt ab dem kommenden Jahr eine wichtige Änderung. Alle Verträge, die nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Sparer sollten vom neuen Jahr an beim Abschluss eines Riester- und Rürup-Vertrages darauf achten, dass dort ein Mindestrentenalter von 62 Jahren vereinbart ist. Sonst stehe ihnen die staatliche Förderung nicht zu, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Wer bereits einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag hat, ist von der Neuregelung nicht betroffen.

Im Zuge der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verschiebt sich auch der Auszahlungszeitpunkt für geförderte Altersvorsorgeverträge. Bislang darf das Ersparte schon ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.