Bei Einkauf in Polen auf Kaufbeleg achten

Frankfurt (Oder) (dpa) - Bei Einkäufen in Polen sollten Kunden um eine Quittung bitten, um später auch reklamieren zu können. Ein Umtausch von Waren sei auch im Nachbarland Kulanzsache.

Umtausch in Polen: Soll eine Ware wegen Mängeln zurückgegeben werden, ist die Vorlage einer Quittung auch in Polen erforderlich, erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg in Frankfurt (Oder). Fehlerhafte Ware könne in Polen grundsätzlich reklamiert werden, ob auf dem Markt oder im Kaufhaus erworben. Allerdings sei dies auf Märkten schwierig, da man zumeist keine Kaufbelege bekomme. Auch würden Verkäufer kurzfristig wechseln oder Kunden sich nicht mehr an den Stand erinnern.

„Fragt man also bei kostenintensiven Einkäufen auf dem Basar gleich nach einer Quittung, erleichtert das bei einer eventuellen Reklamation die Durchsetzung des Rechts auf eine kostenlose Reparatur oder den Erhalt einer neuen Ware“, schreiben die Verbraucherschützer. Ein andere Fall sei, wenn die Sache in Ordnung ist, aber später nicht mehr richtig gefällt. Dann sei man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. „Die weit verbreitete Ansicht, ein Kunde könne jeden beliebigen Kauf innerhalb von zwei Wochen wieder rückgängig machen, ist sowohl nach polnischem als auch nach deutschem Recht falsch“, heißt es.

Informationen:

Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen gibt es beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Telefon: 0335 500 80650, E-Mail: konsument@vzb.de