Rundfunkgebühren: Antrag auf Beitragsbefreiung

Potsdam (dpa/tmn) - Wer Leistungen vom Staat erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Von der Zahlung ist allerdings niemand automatisch befreit. Das muss beantragt werden. Dabei müssen Verbraucher einen Nachweis über die Leistung, die sie beziehen, an den Beitragsservice schicken.

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Die Befreiung gilt ab dem Datum auf dem Bewilligungsbescheid, wenn Verbraucher den Antragbinnen zwei Monaten einreichen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Laut dem Beitragsservice ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Befreit sind unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.