Die Befreiung gilt ab dem Datum auf dem Bewilligungsbescheid, wenn Verbraucher den Antragbinnen zwei Monaten einreichen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Laut dem Beitragsservice ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Befreit sind unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.