Sattelfest versichert - Guter Schutz gegen Fahrraddiebstahl
Berlin (dpa/tmn) - Oft reichen wenige Minuten und weg ist der geliebte Drahtesel. Über 300 000 Mal im Jahr schlagen Fahrrad-Diebe nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu.
Nur zehn Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt.
Glücklich, wer da eine geeignete Versicherung hat. „Bei Fahrraddiebstahl springt zwar die Hausratversicherung ein - doch nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Einzelkeller oder der Wohnung geklaut wurde“, sagt Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute. Dann wird der Neuwert erstattet. Sind keine Einbruchsspuren nachweisbar, geht die Versicherung aber von einfachem Diebstahl aus und zahlt keinen Cent.
Die meisten Diebstähle geschehen jedoch nicht im Haus, sondern auf der Straße. „Damit das Rad auch hier versichert ist, muss der Besitzer seine Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern lassen“, erklärt Archangeli. Die Höhe des Aufpreises ist abhängig vom Wohnort und der Versicherungssumme der Police.
„Wer sich für den Extraschutz entscheidet, sollte darauf achten, dass dieser rund um die Uhr besteht“, rät Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). In älteren Policen ist die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Huhn sagt: „Wer noch die Nachtklausel im Vertrag stehen hat, sollte sich um eine neue Police mit 24-Stunden-Schutz kümmern.“ Die Hausratversicherung schützt alle im Haushalt vorhandenen Fahrräder, der Schutz ist jedoch auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt - höchstens fünf Prozent.
Den vollen Wert des Rades erstatten spezielle Fahrradversicherungen. Eine Police kostet pro Jahr um die zehn Prozent des Kaufpreises. Entweder ist dafür nur das Diebstahlrisiko abgedeckt - oder auch Schäden durch Vandalismus oder den Klau einzelner Teile. Manche Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn der Besitzer sein Rad bei der Polizei, bei Fahrradclubs oder beim Händler registrieren lässt.
Damit Versicherte an ihr Geld kommen, ist einiges zu beachten. „Zwingend ist auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten (BdV). Mit dem Aktenzeichen sollten sich Geschädigte dann an ihre Versicherung wenden. „Um zu beweisen, dass man tatsächlich der Eigentümer des Rades ist, benötigt man zudem den Kaufbeleg inklusive Rahmennummer.“ Extra-Tipp: Wer die Rechnung weggeworfen oder das Rad geschenkt bekommen hat, kann vom Händler meist ein Duplikat bekommen. „Stammt das Rad dagegen aus dem Supermarkt und existiert nur ein Kassenbon, kann es mit einer Erstattung schwierig werden“, erklärt Boss.
Eine Chance auf Ersatz besteht zudem nur, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. „Am besten schließt man es an einem Pfahl oder Zaun an“, sagt Archangeli. „Rund zehn Prozent vom Neuwert des Fahrrades sollte einem das Schloss schon wert sein“, ergänzt ADFC-Mann Huhn. Wer zudem zwei verschiedene Schlosstypen verwendet, etwa ein Bügel- und ein Kettenschloss, hat bessere Chancen, Langfinger abzuschrecken. „Um beide zu knacken, bräuchte der Dieb zwei verschiedene Werkzeuge und damit deutlich mehr Zeit.“