Schärfere Regeln für Grauen Kapitalmarkt
Berlin (dpa) - Anleger sollen besser vor unseriösen Angeboten am Grauen Kapitalmarkt geschützt werden. Mit diesem Ziel hat der Bundestag strengere Regeln für diesen bisher kaum regulierten Finanzmarkt verabschiedet.
Künftig sollen auch hier Aufsichtsregeln gelten, die im regulierten Bereich längst Standard sind. Auf dem Grauen Kapitalmarkt - einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler - entstehen Schätzungen zufolge jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro durch unseriöse Angebote.
Künftig müssen die Vermittler Beratungsgespräche protokollieren und ihre Provisionen offenlegen. Zudem müssen die Anleger eine Art Beipackzettel erhalten, der verständlich über alle Kosten, Risiken und Chancen informiert. Freie Vermittler müssen nach dem Parlamentsbeschluss in Zukunft eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen. Darüber hinaus können die Verkäufer riskanter Anlagen noch bis zu zehn Jahre nach dem Geschäft juristisch belangt werden. Die bisherigen kurzen Verjährungsfristen wurden vom Bundestag abgeschafft.
Umfangreiche Informationen zum Grauen Kapitalmarkt hat die Verbraucherzentrale Berlin zusammengestellt.