Scheidungskosten nicht mehr absetzbar - Einspruch einlegen
Berlin (dpa/tmn) - Wer im Jahr 2013 eine Scheidung bezahlen musste, könnte nun steuertechnisch das Nachsehen haben. Denn eigentlich lassen sich diese Ausgaben nicht mehr absetzen. Steuerexperten raten aber, es trotzdem zu versuchen.
Kosten für einen Zivilprozess lassen sich nach einer Gesetzesänderung steuerlich nicht mehr geltend machen. Die Folge: Finanzämter gewähren auch den Abzug von Ehescheidungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Allerdings sind gegen diese Praxis nun Verfahren vor dem Finanzgericht München anhängig. Von einem Verfahren ist bereits das Aktenzeichen bekannt (Az.: AK 13 K 1421/14).
Steuerzahler, die ab 2013 Ehescheidungskosten zu tragen hatten, sollten diese weiterhin als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, empfiehlt der BDL. Zwar ist davon auszugehen, dass die Finanzämter die Kosten streichen werden. Dagegen können die Betroffenen aber mit Verweis auf die anhängigen Klageverfahren Einspruch einlegen und gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen.