Schmerzensgeld für verätzte Haut bei Haarglättung

Bremen (dpa) - Für eine Haarglättung mit schmerzhaften Folgen muss ein Bremer Friseur einer Kundin 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.

Bei der Behandlung im Oktober 2009 wurde die Kopfhaut der Frau so stark verätzt, dass sie ihre Haare komplett abschneiden und etwa ein halbes Jahr eine Perücke tragen musste. Der Friseur hatte unter anderem die zur Glättung verwendete Lauge nicht sorgfältig ausgespült, wie das Gericht am Donnerstag (28. Juli) mitteilte. Deshalb forderte die Frau Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Das Landgericht sprach ihr in erster Instanz im Oktober 1500 Euro zu, dagegen legte die Klägerin Berufung ein und hatte beim OLG dann mehr Erfolg. (Aktenzeichen: 3 U 69/10)