Schneeballschlacht - Wer bezahlt kaputte Scheiben?
Hamburg (dpa/tmn) - Schneeballschlachten gehören zum Winter wie Skifahren und Tee trinken. Für die einen ist es ein riesiger Spaß, für andere ein großer Ärger. Ein Experte erklärt, wer in Schadensfällen für was haftet und was man als Betroffener tun kann.
Eine weiße Schneedecke liegt zur Zeit auf vielen Teilen Deutschlands. Einmal mit der Hand reingegriffen, etwas gepresst und schon hat man einen Schneeball. Vor allem Kindern bereiten Schneeballschlachten riesigen Spaß. Doch was ist, wenn beim Spielen etwas schief geht? Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten gibt Tipps - für jene, die anderen Schaden zufügen, für die Geschädigten, sowie zur Vorsorge.
Muss ich bezahlen, wenn etwas kaputt geht?
„Wenn während einer Schneeballschlacht der Schneeball eine Scheibe zerdeppert, dann haftet derjenige, der ihn geworfen hat“, sagt Thorsten Rudnik. Grundsätzlich muss ein Erwachsener immer selbst für verursachte Schäden aufkommen - besteht eine private Haftpflichtversicherung, dann zahlt diese. „Allerdings nur, wenn der Schaden fahrlässig entstanden ist, das heißt: bei Dingen, die man unabsichtlich kaputt gemacht hat.“
Und wenn mein Kind den Schneeball geworfen hat?
Kinder unter sieben Jahren müssen gesetzlich geregelt nie für einen Schaden aufkommen, deren Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Dabei ist wichtig, zu wissen, dass man seinen Sprössling nicht ständig im Auge behalten muss: „Ein Sechsjähriger kann sicherlich auch mal eine Stunde zum Spielen nach draußen, ohne dass die Eltern danebenstehen müssen. Wenn das Kind aber offensichtlich Blödsinn macht, müssen das die Eltern selbstverständlich unterbinden“, sagt Rudnik. Bei älteren Kindern werden - falls Anspruch auf Schadenersatz besteht - in jedem Fall die Eltern haftbar gemacht. „Idealerweise hat man eine private Haftpflichtversicherung, die die komplette Familie abdeckt“, rät der Experte.
Was ist, wenn das Auge eines anderen getroffen wird?
Wenn während der Schneeballschlacht versehentlich ein mit Eis oder Splitt versetzter Schneeball ins Auge geht, kann das nicht nur für den Getroffenen, sondern auch für den Verursacher richtig unangenehm werden. „Bei Personenschäden kann es schnell extrem teuer werden, da ist eine Haftpflichtversicherung unabdingbar“, erläutert Rudnik. Aber nicht immer ist es eindeutig, wer haften muss. „Im Falle einer Schneeballschlacht mit 20 Kindern kann man auch häufig nicht mehr genau sagen, wer denn den Schneeball geworfen hat.“ In bestimmten Fällen kann dem Geschädigten eine Teilschuld zugesprochen werden, weil er ein bewusstes Risiko eingegangen ist - etwa, weil er bei der Schneeballschlacht mitgemacht hat.
Wer überprüft, ob ich bezahlen muss und ob die Forderung gerechtfertigt ist?
„Was viele nicht wissen: Dies übernimmt die Versicherung des Verursachers“, sagt Rudnik. Meldet man den Schadensfall der Versicherung, wird überprüft, ob man haften muss - und wenn ja, ob die Schadensforderung auch in dieser Höhe gerechtfertigt ist. „Ohne Versicherung müsste dies gegebenenfalls das Gericht klären.“
Was ist, wenn meine Scheibe eingeworfen wird, ich aber nicht weiß, wer es war?
Ohne den Täter zu kennen, bleibt man in diesem Fall auf dem Schaden sitzen. „Da hat man dann leider Pech“, sagt Rudnik.