Sicherheitsregeln missachtet: Versicherungsschutz gilt

Kassel (dpa) - Der Versicherungsschutz geht trotz nicht beachteter Sicherheitsvorschriften nicht zwangsläufig verloren. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“. Diese beruft sich auf ein veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Kassel.

Nach Auffassung der Richter muss der aufgetretene Schaden ursächlich mit der Verletzung der Sicherheitsvorschriften zusammenhängen (Aktenzeichen: 6 O 374/07). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage des Betreibers einer Autowaschanlage statt. Die Apparatur war durch einen Kurzschluss in Brand geraten. Die Versicherung verweigerte jedoch die Schadensregulierung mit dem Hinweis, der Kläger habe die seitens der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene jährliche Sicherheitsüberprüfung der Anlage nicht vorgenommen.

Das Landgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, ein Versicherter werde unangemessen benachteiligt, wenn auch solche Schadensursachen berücksichtigt würden, die selbst bei der Einhaltung vorgeschriebener Sicherheitsanforderungen nicht hätten verhindert werden können. Das sei bei einem Kurzschluss regelmäßig der Fall.