Zu den geschützten Einlagen zählt demnach Geld auf dem Giro-, Tages- und Festgeldkonto, auf Kreditkarten, Guthabenkonten, Sparbüchern, Banksparplänen und Sparbriefen. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise von Ehepartnern habe jeder Kontoinhaber einen separaten Anspruch bis zu einer Höhe von 100 000 Euro, so die Verbraucherzentrale. Im Falle einer Insolvenz des Geldinstitutes erhalten die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ohne Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Entschädigung, maximal bis zur neuen Höchstgrenze.
Die Entschädigungspflicht bestehe aber nur für Einlagen in Euro und sonstige Währungen der EU-Mitgliedsstaaten, erklären die Verbraucherschützer. Nicht geschützt sind somit etwa US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken.