Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger wieder erlaubt

Köln (dpa) - Etappensieg für das staatliche Lotto: Hartz-IV-Empfänger sind nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.

Das Oberlandesgericht Köln hob am Freitag (5. August) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Mai gegen Deutschlands größtes Lottounternehmen Westlotto auf. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus (Aktenzeichen: 6 U 80/11).

Ein Konkurrent hatte Westlotto verpflichten wollen, einen Tipper sofort zu sperren, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass er sich seine Wette nicht leisten kann. Ein solcher Eintrag in die Sperrkartei ohne Prüfung sei nicht zumutbar, so das OLG.

Der konkurrierende Sportwetten-Anbieter hatte Kunden zu Testkäufen in Westlotto-Annahmestellen geschickt. Obwohl die Tester sich dort hörbar als Hartz-IV-Empfänger ausgegeben hätten, hätten die Mitarbeiter ihnen Wettscheine verkauft, so der Vorwurf. Die Kläger berufen sich auf den Glücksspielstaatsvertrag, wonach arme und überschuldete Menschen vor übermäßigen Ausgaben zu schützen seien.

Das Oberlandesgericht äußerte am Freitag Bedenken daran, dass die Mitarbeiter in den Annahmestellen durch die Aussagen der Testkäufer wirklich hätten mitbekommen müssen, dass ein Verkauf tabu sei. Gegen die OLG-Entscheidung kann keine Revision eingelegt werden.

Westlotto reagierte erleichtert. Wenn überhörte Bemerkungen in einer Annahmestelle Grund für eine Sperre wären, seien „Diskriminierung, Schikane und Denunziation Tür und Tor geöffnet“, hieß es in einer Mitteilung.