Erst nach erfolgreicher Vermittlung werde eine Gebühr erhoben, erklären die Verbraucherschützer. Eine glaubwürdige Modelagentur verfüge zudem über eine Erlaubnis der Arbeitsagentur. Mädchen, die ein unseriöses Angebot angenommen haben, sollten sich davon überzeugen, dass die Agentur über die Erlaubnis der Arbeitsagentur verfügt. Sei dies nicht der Fall, seien geschlossene Modelverträge nichtig. Die bloße Aufnahme in einen Katalog rechtfertige keine Provision. Das gezahlte Geld könne in diesem Fall zurückgefordert werden.