Ausgaben absetzen Steuerbonus für Putzkraft auch bei Buchung über Vermittler
Berlin (dpa/tmn) - Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Ausgaben für Handwerker können die Steuerlast mindern. In der Einkommensteuererklärung kann hierfür ein Steuerbonus von 20 Prozent der Aufwendungen bis zu 4000 Euro im Jahr beansprucht werden.
Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und diese Rechnung unbar auf das Konto des Leistungserbringers beglichen wird. Viele Verbraucher beauftragen Reinigungsunternehmen oder Handwerker allerdings über Online-Portale oder Vermittlungsagenturen. In diesen Fällen wird die Rechnung oft von der Agentur oder dem Portal an den Kunden gestellt und der fällige Betrag auch an diese bezahlt. Die Agentur beziehungsweise der Internetanbieter sind aber nicht der eigentliche Leistungserbringer. Allerdings gilt auch hier: „Die Rechnung der Vermittlungsagentur oder des Online-Portals wird von den Finanzämtern als Nachweis anerkannt“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Voraussetzung ist, dass sich aus der Rechnung der Agentur der Name des Erbringers der Leistung mit Anschrift und Steuernummer ergibt. Außerdem muss daraus der Name des Empfängers der Leistung hervorgehen sowie Art und Inhalt der empfangenen Leistung. Auch der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung und die jeweiligen Entgelte, gegebenenfalls aufgeteilt nach Arbeitszeit, Material sowie Fahrtkosten, müssen aus dieser Abrechnung ersichtlich sein. „Wenn diese Rechnung dann mittels Überweisung oder Lastschrift an die Agentur bezahlt wird, steht dem Steuerbonus nichts mehr im Wege“, erklärt Rauhöft.
In offenen Steuerbescheiden kann die Steuerermäßigung in diesen Fällen auch noch rückwirkend für frühere Jahre geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Gebühr der Vermittlungsagentur weder als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gilt und für sie somit kein Steuerbonus gewährt wird. Ist diese Vermittlungsgebühr in der Rechnung enthalten, muss sie entsprechend herausgerechnet werden.