Steuererklärung 2014 muss bis 1. Juni beim Finanzamt sein

Berlin (dpa/tmn) - Das Datum müssen sich Arbeitnehmer in den Kalender schreiben: Bis zum 1. Juni soll die Steuererklärung für 2014 beim Finanzamt sein. Mehr Zeit hat, wer einen Steuerberater beauftragt oder die Erklärung nur freiwillig abgibt.

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In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, unaufgefordert ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. „Besteht die Pflicht zur Abgabe muss diese grundsätzlich spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingehen“, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Allerdings ist der 31. Mai in diesem Jahr ein Sonntag. Das heißt: Die Steuererklärung 2014 muss bis zum darauf folgenden Werktag, also Montag den 1. Juni, beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.

Verpflichtet zur Abgabe ist zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben, müssen ihre Steuererklärung ihrem zuständigen Finanzamt übermittelt haben. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die bestimmte Entgelt- oder Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. So kann zum Beispiel zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet werden. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben dann sogar vier Jahre Zeit. Noch bis zum 31. Dezember 2015 ist also eine freiwillige Einkommensteuererklärung 2011 möglich. „Ob freiwillig oder Pflicht - Betroffene sollten ihren Abgabetermin nicht versäumen“, rät Grüning.