Basiszins - Zinssatz für Zahlungsverzug

Stuttgart (dpa/tmn) - Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Basiszins“? Zweimal im Jahr wird der Basiszinssatz von der Bundesbank veröffentlicht. Wichtig ist er zum Beispiel, wenn ein Zahlungsunwilliger vor Gericht steht und Verzugszinsen berechnet werden sollen.

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Wann immer eine Geldforderung fällig und jemand gerichtlich zur Zahlung verurteilt wird, ist oft vom Basiszinssatz die Rede. Eine wichtige Bedeutung hat der Basiszinssatz bei der Berechnung der Verzugszinsen nach Paragraf 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Danach liegen die Verzugszinsen fünf beziehungsweise bei Handelsgeschäften zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Rolle spielt der Basiszinssatz aber auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, im Aktien-, Scheck- oder Wechselgesetz.

Der Basiszinssatz ist kein fester Zins, sondern verändert sich immer in Anlehnung an seine Bezugsgröße. Bezugsgröße ist der wichtigste Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB), der Zinssatz für die sogenannte jüngste Hauptrefinanzierungsoperation zu einem bestimmten Stichtag. Veröffentlicht wird der Basiszinssatz alle sechs Monate von der Bundesbank im Bundesanzeiger - jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres. Seit dem 1. Januar liegt er bei -0,83 Prozent.