Steuern im Ruhestand - Rentner können Ausgaben absetzen
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Durch die bevorstehende kräftige Erhöhung der Altersbezüge müssen 160 000 Rentner erstmals Steuern zahlen. Allerdings können auch Rentner eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen.
Ein kurzer Überblick:
Werbungskosten: Auch im Ruhestand können Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Rentnern gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Wer höhere Ausgaben hat, sollte Belege sammeln. In Betracht kommen hier zum Beispiel Kosten für Steuerberatung oder Rechtsberatungskosten etwa beim Beantragen der Rente.
Außergewöhnliche Belastungen: Hierzu zählen etwa Ausgaben für Medikamente oder für medizinische Behandlungen. Diese Kosten erkennt das Finanzamt an, wenn die Ausgaben als nötig anzusehen sind, also von einem Arzt verschrieben wurden. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbare Belastung ist individuell.
Sonderausgaben: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie zählen zu den Sonderausgaben, ebenso wie Beiträge zu anderen Versicherungen wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung - oder auch Spenden.
Altersentlastungsbetrag: Rentner über 64 Jahre können mit dem Altersentlastungsbetrag ihre Steuerlast um maximal 1900 Euro im Jahr senken. Die Höhe des Entlastungsbetrags hängt vom Geburtsjahr des Steuerzahlers ab.