Steuern: Warum manch einer netto weniger bekommt als bisher

Nach dem Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarte müssen Freibeträge neu beantragt werden.

Düsseldorf. Für manch einen Steuerzahler dürfte die in den kommenden Tagen zu erwartende Gehaltsabrechnung eine Negativ-Überraschung bereithalten — weil er netto weniger herausbekommt als in den Vormonaten. Das kann daran liegen, dass er versäumt hat, die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug zu beantragen.

In den vergangenen zwei Jahren hatten sich viele Steuerzahler daran gewöhnt, dass die zuvor beantragten Freibeträge automatisch übernommen wurden. Das gilt zwar weiterhin für die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden.

Im übrigen gilt aber mit Einführung des elektronischen Verfahrens und dem endgültigen Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarte: Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, insbesondere weil seine Werbungskosten wegen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz über dem Freibetrag von 1000 Euro liegen, muss die Freibeträge neu beantragen.

Der Haken an der Sache: Grundsätzlich hätte das bis Ende vergangenen Jahres geschehen müssen. Was aber, wenn dem Steuerzahler erst jetzt auffällt, dass er das versäumt hat?

Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler NRW rät all denjenigen, die ihre Gehaltsabrechnung für Januar noch nicht bekommen haben, schnell zu ihrem Finanzamt zu gehen und dort die Freibeträge geltend zu machen. Das geht mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. „Die Bescheinigung des Finanzamts gibt man dem Arbeitgeber, der sie dann berücksichtigen kann.“

Allerdings dürfte es in den meisten Fällen für eine Berücksichtigung des Januars zu spät sein. Doch dann sollte es mit der Berücksichtigung der Freibeträge ab Februar klappen. „Das sollte dann auf jeden Fall funktionieren“, sagt te Heesen, die darauf hinweist, dass derjenige, der einen Freibetrag eintragen lässt, später zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.

Die Expertin betont auch, dass zwischenzeitlich eintretende Veränderungen dem Finanzamt dann mitgeteilt werden sollten. „Hat jemand einen Freibetrag wegen hoher Fahrtkosten eintragen lassen, etwa weil er jeden Tag von Düsseldorf nach Bielefeld pendelt, und arbeitet er dann ab Mitte des Jahres von zu Hause aus, so sollte er das dem Finanzamt mitteilen, um eine spätere hohe Nachzahlung zu verhindern.“ Dann wird der Freibetrag reduziert.