Streik bei Amazon: Schadenersatz für verspätete Pakete knifflig

Berlin (dpa/tmn) - An den zwei Amazon-Standorten in Bad Hersfeld und Leipzig haben rund 700 Beschäftigte ihre Arbeit niedergelegt. Sie kämpfen für einen Tarifvertrag, den Amazon bisher ablehnt. Kunden, deren Pakete sich dadurch verspäten, haben vermutlich das Nachsehen.

Online-Shopper können für verspätete oder nicht gelieferte Pakete Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall des Streiks beim Versandhändler Amazon dürfte das allerdings schwierig werden. Denn Voraussetzung für rechtliche Schritte ist, dass es überhaupt einen Vertrag zwischen Kunde und Händler gibt, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Nuthmann: „Ein Vertrag kommt bei Amazon erst mit der Versandbestätigung zustande.“

Solange das Produkt noch im Lager ist, habe der Kunde also keine Ansprüche, sagt der Experte. Das sei eine bei vielen Onlinehändlern übliche Praxis. Ist das Paket noch nicht unterwegs, können Kunden die Bestellung allerdings bei den meisten Händlern noch abbrechen und auf andere Shops oder den Einzelhandel vor Ort ausweichen.

Fraglich ist außerdem, ob Verbraucher Amazon überhaupt für die Folgen des Streiks verantwortlich machen können. Gerät ein Händler in Verzug, können Kunden zwar eigentlich vom Vertrag zurücktreten, das Produkt zum Beispiel anderswo kaufen und die eventuelle Preisdifferenz als Schadenersatz in Rechnung stellen. Das setzt allerdings voraus, das der Händler die Verspätung selbst verursacht hat. „Ein Streik bei der Post wäre im Versandhandel zum Beispiel außerhalb des Einflussbereichs des Händlers“, sagt Nuthmann. Ob das auch bei einem Streik der eigenen Belegschaft gilt, hänge von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.