Testierfähigkeit ärztlich bestätigen lassen

München (dpa/tmn) - Erbfälle enden oft im Streit. Gerade weil man familiär verbunden ist, würden Emotionen schnell hochkochen, erklärt Prof. Klaus Michael Groll vom Deutschen Forum für Erbrecht. In vielen Streitfällen werde dann nach der Wirksamkeit des Testaments gefragt.

Da ein solches Dokument meist erst in hochbetagtem Alter angefertigt werde, müsse dann geklärt werden, ob der Erblasser testierfähig war. Bis zu einer Entscheidung dauere es manchmal Jahre. Erblasser sollten daher dem Testament ein ärztliches Zeugnis beifügen, das ihre Testierfähigkeit bestätigt.