Unfallversicherung: Für Berufstätige absetzbar
München (dpa/tmn) - Verbraucher können ihre Unfallversicherung steuerlich absetzen, wenn sie damit auch berufliche Risiken absichern. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin.
Die hierfür anfallenden Beiträge könnten anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieser Grundsatz gelte zwar für alle Versicherungen, erklärte die Kammer. Besonders bei der Unfallversicherung sei es jedoch lohnenswert, sie beim Finanzamt anzugeben. Hier entfalle oft ein größerer Teil auf berufliche Risiken, weil auch Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit versichert seien.
Aber auch die Rechtsschutzversicherung komme in Betracht, wenn sie auch berufliche Risiken abdecke. Wer im öffentlichen Dienst arbeitete, könne zudem Beiträge für Diensthaftpflichtversicherungen als Werbungskosten absetzen.