Urlaubsbetreuung von Haustieren steuerlich absetzbar
München (dpa/tmn) - Für Tierhalter kann der Urlaub ganz schön teuer werden. Denn bleibt das Tier zu Hause, entstehen zusätzliche Kosten für die Betreuung. Bei der Steuererklärung sind diese jedoch zu berücksichtigen.
Ob Füttern oder Fellpflege - wer sein Tier während des Urlaubs zu Hause betreuen lässt, kann die Ausgaben von der Steuer absetzen. Das teilt die Steuerberaterkammer München mit. Verschiedene Finanzgerichte haben diese Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.
Wichtig zu beachten: Die Tiere müssen privat gehalten werden. Der Betreuer sollte ein Gewerbe angemeldet haben. Die Rechnung sollte per Überweisung oder Abbuchung, nicht aber bar bezahlt werden. Außerdem müssten die Tiere im Haushalt, also auf dem Grundstück des Auftraggebers betreut werden. Sonst handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Arbeiten, die im Haushalt regelmäßig anfallen und die normalerweise ein Mitglied des Haushalts erledigt. Wer ein angemeldetes Unternehmen mit diesen Arbeiten beauftragt, darf ein Fünftel der Kosten, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr, von seiner Steuerlast abziehen.