Verlobung hat steuerliche Auswirkungen
Berlin (dpa/tmn) - Schon das Heiratsversprechen hat steuerliche Rechtsfolgen. Verlobte zählten im abgabenrechtlichen Sinn bereits als Angehörige, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Daher hätten Verlobte im Steuerrecht ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Laufe etwa gegen den künftigen Ehepartner ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder eine Betriebsprüfung, müsse sich der Angehörige nicht äußern.
Gestaltungsspielraum hätten Verlobte auch bei einer Schenkung, so der Bund der Steuerzahler. So würde eine Schenkung in der Regel erst nach der Eheschließung steuerlich wirksam. Damit liege der Freibetrag bei 500 000 Euro. Werde die Ehe dann nicht eingegangen, komme es auch nicht zur Schenkung. Bereits vorweg ausgehändigte Geschenke müssten in diesem Fall zurückgegeben werden.