Ratgeber Versicherungscheck: Ist eine Rechtsschutzversicherung wirklich nötig?

Vielleicht klingt es hier und da beinahe ein bisschen großspurig, wenn der Kopf in eine andere Richtung gedreht wird – weg vom Gegenüber, mit dem es Klinsch gibt – und der Verweis folgt, dass diese Angelegenheit nun dem Anwalt übergeben werde.

Wer einen Anwalt braucht, muss meist tief in die Tasche greifen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten.

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Doch der Satz „Sie hören von meinem Anwalt“ sollte nur mit einem prall gefüllten Portemonnaie oder einer Rechtsschutzversicherung ausgesprochen werden, denn: Allein ein Gespräch mit einem Anwalt ist schon teuer. Laut Bundesrechtsanwaltskammer kostet ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro plus Steuer. Doch das ist nur der Anfang …

Das Honorar des Anwalts berechnet sich nach der Tätigkeit

Die eingangs erwähnten 190 Euro plus Steuer werden für ein Erstgespräch fällig. Dabei handelt es sich um eine sogenannte außergerichtliche Tätigkeit. Für die außergerichtliche Beratung inkl. Gutachten verhängt die Bundesrechtsanwaltskammer 250 Euro plus Steuer. On top kommen stets die Auslagen, die der Rechtsanwalt geltend machen kann. Vertritt der Anwalt seinen Klienten gegenüber dem Vermieter, dem Vertragspartner oder gar dem Arbeitgeber, kann diese Tätigkeit mit einer Gebühr in Höhe des Faktors 0,5 bis 2,5 berechnet werden – je nach Umfang und Tiefe der Tätigkeit.

Wird das Anliegen vor Gericht ausgetragen, gelten unterschiedliche Gebührensätze – je nachdem, ob es sich um ein Zivilverfahren, ein Strafverfahren oder um eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht handelt. Bei einer Strafsache oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann der Anwalt beispielsweise eine Gebühr für die Einarbeitung erheben. Auch Verfahrens- und Termingebühren fallen an. Neben diesen Gebühren kommen und Einigungsgebühren on top, wenn sich durch Zutun des Rechtsanwalts eine Einigung der gegnerischen Parteien ergeben hat. Gerichtskosten kommen zu den Gebühren für den Anwalt noch hinzu.

Wem der Rechtsstreit zu teuer ist, der kommt vielleicht nicht zu seinem Recht

Wer auf eine Rechtsberatung im Vorfeld verzichtet, schliddert vielleicht in die Bredouille. Wer die Anwaltskosten scheut, kommt vielleicht nicht zu seinem Recht.

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Transparent werden die Kosten für einen Rechtsstreit mit einer Kostenvereinbarung. Was immer bleibt, ist eine große Rechnung, die zum Ende des Rechtsstreits zu begleichen ist. Wer aus Sorge um die Kosten auf eine Auseinandersetzung verzichtet, vergibt sich in vielen Fällen auch das Recht, für seine eigenen Rechte zu kämpfen und diese durchzusetzen. Deswegen empfiehlt selbst die Verbraucherzentrale, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen – und weist auf diese Punkte hin, die zu beachten sind:

  • Notwendigkeit. Eine Rechtsschutzversicherung ist für all jene ratsam, die Mieter oder Vermieter bzw. Eigentümer sind. Für all jene, die regelmäßig im Straßenverkehr teilnehmen sowie für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer.
  • Leistungsumfang. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt das Anwaltshonorar, die Gebühren, die am Gericht fällig werden, Zeugen, die zu entschädigen sind, Sachverständige, die Gutachten erstellen, und ggf. Gerichtsvollzieher, wenn diese zum Einsatz kommen müssen. Der Leistungsumfang ist gedeckelt bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die nicht unter 300.000 Euro liegen sollte.
  • Vertragsstart. Wer einen Rechtsstreit absehen kann, der ist mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu spät dran. Je nach Art der Versicherung gibt es Klauseln, die aussagen, dass zwischen dem Vertragsabschluss und dem Klinsch, der nur mit Unterstützung eines Anwalts auszufechten ist, mindestens drei Monate liegen müssen. Ein Passus zur Vorvertraglichkeit könnte regeln, dass auch Fälle mit der Versicherung abgedeckt sind, die vor Vertragsstart Bestand hatten, beispielsweise dann, wenn es um eine Versicherungsstreitigkeit geht.
  • Stichentscheid. Dieser vergleichsweise sperrige Fachbegriff ist dann entscheidend, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Rechtsstreit erfolgreich beigelegt werden kann. Möchte die Versicherung den Fall lieber ablehnen, kann der Anwalt Gründe für den erwarteten Erfolg des Rechtsstreits formulieren. Dann kommt es zum Stichentscheid, also zur finalen Entscheidung, ob die rechtliche Auseinandersetzung übernommen wird oder nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung kann individuell angepasst werden

Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich besonders gut individualisieren. In der Regel werden dabei einzelne Leistungspakete ausgewählt, die dann Teil der Versicherung werden. So kann sich jeder Versicherungsnehmer seine Rechtsschutzversicherung auf seine Bedürfnisse zuschneiden.

Der mitunter wichtigste Passus einer Rechtsschutzversicherung ist im Privatrechtsschutz-Bereich zu finden. Gibt es Ärger mit einer Behörde, Streit um die Leistungen einer Sozialversicherung, steuerliche Probleme, Uneinigkeit bei Verträgen oder steht das Einklagen von Schadensersatzansprüchen an, ist dieser Privatrechtsschutz der wichtigste Baustein im Versicherungskomplex. Sogar den Internetrechtsschutz ergänzen einige Anbieter mittlerweile, der bei Identitätsdiebstahl oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten greifen würde.

Der Eigentümer- und Mietrechtschutz bietet rechtliche Freiheiten für Mieter und Vermieter, Pächter und Eigentümer sowie für Nutzungsberechtigte. Gibt es Zoff wegen Steuern und Abgaben, Mieterhöhungen, Miet-Missständen, Mängeln oder steht gar eine Kündigung im Raum, ist dieser Rechtsschutz-Baustein wichtig.

Der Verkehrsrechtsschutz ist beispielsweise für alle gut und wichtig, die in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnehmen – sei es als Radfahrer oder Fußgänger, als Autofahrer, als Fahrer eines Mietwagens und sogar als Fahrgast in Bus und Bahn. Der Verkehrsrechtschutz kann nicht herangezogen werden, um widerrechtliches Vorgehen zu kitten, wie etwa das Fahren ohne Führerschein oder das Falschparken.

Beim Baustein, der sich um den Beruf dreht, muss entschieden werden, ob der Berufsrechtsschutz für Selbstständige oder für Nichtselbstständige greifen soll. Versichert sind in erster Linie die Streitangelegenheiten, für die es entsprechende Verträge gibt. Ordnungswidrigkeiten oder das Arbeitskampfrecht sind meist außen vor.