Ratgeber Rechte bei Flugausfällen: Wie Passagiere ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können

Als Fluggast freut man sich auf seine bevorstehenden Abenteuer. Die Vorfreude steigt mit jedem Tag, dem man sich dem Abflugdatum nähert.

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Doch dann kann das schrecklichste aller Szenarien passieren und der herbeigesehnte Flug fällt aus. Der Flugausfall ist für Fluggäste nicht nur ärgerlich, sondern kann auch erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. In solchen Situationen ist es deshalb enorm wichtig zu wissen, dass man als Fluggast über ganz bestimmte und festgelegte Rechte verfügt, die dazu dienen, die Interessen eines jeden zu schützen und einen angemessenen Ausgleich für diese entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten.

Man steht nicht alleine da

Die Höhe einer Entschädigung bei Flugausfall ist genau definiert. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261-2004 der Europäischen Union haben Fluggäste klare Rechte bei unvorhergesehenen Flugausfällen. Diese Verordnung legt die Bedingungen für Entschädigungen von der zurückgelegten Flugstrecke und der Verspätungsdauer fest. Bei Flugausfällen bestehen außerdem Rechte auf Informationen, Betreuung und Erstattung oder Vorschläge für eine alternative Beförderung. Bestimmte Online-Portale helfen dem Fluggast dabei, seine Rechte durchzusetzen und auch wirklich entschädigt zu werden. Viele Fluglinien versuchen, sich vor dieser Verantwortung zu drücken. Dies gelingt ihnen auch meist, da nur die wenigsten Fluggäste tatsächlich wissen, was ihnen in einem Schadenfall letztendlich zusteht. Es können hier zwei Arten von Hilfe der Portale gewählt werden:

  • Ein Inkasso-Dienst: hier dauert die Bearbeitung des Vorganges ungefähr 4-10 Wochen, es fallen dann ungefähr 35% Servicegebühren für die Durchführung der Leistungen an. Diese wird von der Entschädigungssumme der Fluggesellschaft am Ende abgezogen.
  • Direktverkauf: Diese Variante kann nur in ausgewählten Fällen genutzt werden. Hier bekommt man als Fluggast bereits innerhalb von 24 Stunden seine entsprechende Entschädigungssumme auf das Konto überwiesen, dies geschieht, indem man seine Rechte verkauft.

Umgehende Information der Fluggesellschaft

Im Falle eines Flugausfalls müssen die Fluggesellschaften die betroffenen Passagiere umgehend über ihre Rechte informieren. Dies beinhaltet Informationen über die Gründe für den Ausfall, die verfügbaren Optionen und die Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften auch verpflichtet, angemessene Unterstützungsleistungen anzubieten. Hierzu zählen unter anderen Verpflegungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke. In besonderen Fällen muss von der Fluggesellschaft sogar eine Hotelunterbringung und der Transport zum Hotel gezahlt werden.

Bild: Als Fluggast hat man bei Flugausfall oder -verspätungen eine Menge Rechte, die man auch in a Bildquelle: 652234 via pixabay.com

Was wird erstattet für den Fluggast?

Zusätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auch auf eine alternative Beförderung zum gewünschten Endziel. Die Fluggesellschaften müssen diese Leistungen möglichst schnell und effizient bereitstellen. Bei erheblichen Verspätungen und wenn die Fluggesellschaft die Umstände des Ausfalls nicht rechtzeitig erklären kann, dann haben die Passagiere ebenfalls das Recht, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Diese erwähnte Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Flugs und beträgt in der Regel eine festgelegte Summe. Diese Summe liegt zwischen 250 und 600 €:

  • Bei Flugstrecken über 3.500 km, dies bedeutet über die EU hinaus, stehen dem Fluggast 600 € zu
  • Bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km, über die EU hinaus und 1.500 km innerhalb der EU, stehen dem Fluggast 400 € zu
  • Bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km, innerhalb der EU, stehen dem Fluggast 250 € zu

Die Ausnahme der Ausnahmen

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Flugausfälle zu einer finanziellen Entschädigung führen können. Wenn der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die, auch bei einer optimalen Planung, nicht hätten vermieden werden können, dann können die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit sein. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen können extrem schlechtes Wetter, politische Unruhen oder auch Sicherheitsrisiken zählen. Alles Fälle, bei denen das Leben, aller an Bord befindlichen Personen, gefährdet sein könnten. Aber trotzdem sind die Fluggesellschaften auch in solchen Fällen dazu verpflichtet, die Passagiere angemessen zu informieren und zu betreuen.

Als Fluggast sollte man sich über seine Rechte bewusste sein und im Falle eines Flugausfalles aktiv die Ansprüche geltend machen. Dafür ist es hilfreich, alle relevanten Dokumente, wie Flugtickets und Bordkarten, aufzubewahren und im Austausch mit der Fluggesellschaft sachlich und bestimmt vorzugehen. Eine Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist dabei von Vorteil. Bei der Durchsetzung können aber Online-Portale, wie weiter oben erwähnt, helfen. Die festgelegten Regelungen dienen dazu, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Fluggesellschaft und den Rechten der Passagiere zu schaffen und somit einen gewissen Schutz und Sicherheit für Fluggäste in unvorhergesehenen Situationen zu gewährleisten.