Versicherungsdschungel Eigenheim - Welche Policen Besitzer brauchen
Bremen (dpa/tmn) - Ein Wasserrohrbruch, ein Küchenbrand - Schäden am Eigenheim kosten schnell viel Geld. Deshalb brauchen Hausbesitzer einen guten Versicherungsschutz. Doch nicht jeder Vertrag ist sinnvoll.
Wie wichtig der Schutz der eigenen vier Wände ist, merken viele erst, wenn es Probleme gibt: Ein Brand, Wasserschäden oder ein abgedecktes Dach können schnell einige Hunderttausend Euro kosten. Kaum jemand dürfte in der Lage sein, das vom Ersparten zu bezahlen. Deshalb sollte die eigene Immobilie optimal versichert sein.
Wohngebäudeversicherung: Eine Wohngebäudeversicherung schütze vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Muss für jeden Hausbesitzer. Der Preis richtet sich nach dem Wert des Hauses. Allerdings sind die Preisunterschiede zwischen den Anbietern oft groß.
Elementarschaden-Police: Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturgewalten, die nicht selten einen Totalverlust zur Folge haben. „Mit einer normalen Gebäudeversicherung ist man nicht gegen Hochwasser, Starkregen oder große Schneelasten versichert“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg. Dafür brauche es zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. „Gegen Elementarschäden sollte sich jeder Hausbesitzer versichern, selbst wenn das Haus nicht in einem Gefährdungsgebiet steht“, sagt auch Zeugner. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass keine Unterversicherung auftritt.
Hausratversicherung: „Der Hausrat muss getrennt versichert werden“, sagt Schweda. Die Einrichtung ist bei einer Gebäudepolice nicht geschützt. Eine Hausratversicherung lohnt sich vor allem bei Inventar von Wert: „Wenn man nur einen kleinen bescheidenen Haushalt hat, sehen wir keinen Bedarf“, sagt Thorsten Rudnik. Auch hier sind die Preisunterschiede zwischen den Versicherern zum Teil beträchtlich. Wichtig ist, den Wert des Inventars vor Abschluss einer Police genau zu schätzen. „Wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, werden die Schäden nur anteilig übernommen“, warnt Schweda.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: „Wenn im Winter nicht gestreut wurde und jemand auf dem Grundstück verunglückt, kann das ohne Haftpflichtversicherung schnell teuer werden“, sagt Rudnik. Es drohten Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und schlimmstenfalls eine lebenslange Rente. Eigenheimbesitzer seien über ihre private Haftpflicht bereits ausreichend versichert.
„Wer vermietet und sei es nur zur Untermiete, benötigt jedoch einen speziellen Haftpflichtschutz“, warnt Rudnik. Dabei sollte die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden nicht unter fünf Millionen Euro liegen.
Rechtsschutz für Eigentümer: Streit mit dem Mieter, den Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern - die Gründe für juristischen Ärger rund ums Haus sind zahlreich. Rechtsschutz kann das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht mindern. Dennoch sagt Rudnik: „Eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer rangiert in der Prioritätenliste sehr weit unten.“ Häufig würden auch Eigentümerverbände ihren Mitgliedern Rechtsschutz bieten. „Und wer sehr viele Nachbarschaftsprozesse führt, ist die Versicherung ohnehin schnell wieder los.“ GDV-Sprecher Schweda sagt: „Streitfälle auf dem Bau werden von einer Rechtsschutzversicherung in der Regel ausgeschlossen, weil sie zu häufig vorkommen.“ Auch Mietrechtsstreitigkeiten würden nicht von jeder Police übernommen.
Restschuld- und Risikolebensversicherung: Mit dem Kredit fürs Eigenheim bürden sich Hausbesitzer für viele Jahre eine finanzielle Last auf. Doch was, wenn sich die nicht mehr schultern lässt? „Wenn noch Schulden auf dem Haus lasten, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll“, sagt Zeugner. So sei sichergestellt, dass den Kindern im Todesfall kein Schuldenberg hinterlassen werde. Eine spezielle Variante ist die Restschuldversicherung, die sorgt dafür, dass das Haus nach dem Tod abbezahlt wird. Optimal sind Tarife, bei denen die Versicherungssumme genau die Restschuld für den Baukredit abdeckt, erläutert Zeugner. So entstehe im Todesfall keine Lücke. Die Prämie sollte dabei gemeinsam mit der Tilgungsrate für den Kredit sinken.