Versicherungskunden bekommen Nachschlag

Wer seine Lebensversicherunggekündigt hat, darf nicht mit geringem Rückkaufswert abgespeist werden.

Düsseldorf. Die meisten halten nicht durch, wenn es um das regelmäßige Einzahlen in private Lebens- oder Rentenversicherungen geht. Wird das Geld nach Eintritt der Arbeitslosigkeit oder einer Scheidung knapp, steigen viele aus ihrer Lebensversicherung aus.

„Dreiviertel aller Kunden brechen ihren Vertrag vorzeitig ab. Die Kündigung ist letztlich der Normalfall bei Versicherungen für die Altersvorsorge“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandschef beim Bund der Versicherten.

Doch eben dieser vorzeitige Ausstieg ist für den Versicherungskunden ein sehr schlechtes Geschäft. Denn mit den Prämien werden zunächst mal die Abschlusskosten und die Provisionen bezahlt. Das Geld ist dann für den Kunden verloren.

Doch mit dieser für Millionen Versicherungskunden ärgerlichen Praxis dürfte es nun vorbei sein. In einem von der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Deutschen Ring erstrittenen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 201/10), dass die Vertragsklauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug unwirksam sind. Folge: Kunden, die gekündigt haben, können eine Rückzahlung verlangen. Die Höhe ist Einzelfallfrage, richtet sich nach Vertragsdauer und Prämienhöhe.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet ein Beispiel vor: Pro Monat wurden 100 Euro Prämie gezahlt. Der Vertrag wurde nach 18 Monaten gekündigt. Der Rückkaufswert hatte nach den Geschäftsbedingungen in diesem Fall null Euro betragen. Nach dem Urteil des BGH könne der Kunde knapp die Hälfte der eingezahlten Beträge, rund 850 Euro, verlangen.

Das Urteil wirkt zunächst nur gegen den Deutschen Ring und für dessen Kunden. Der Versicherer versprach bereits, „berechtigterweise geltend gemachte Ansprüche zügig zu regulieren“. Die Verbraucherzentrale geht aber davon aus, dass das Urteil Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche hat. Weil andere Versicherer gleichlautende Klauseln verwendet hätten, schätzen die Verbraucherschützer die Summe, die an ehemalige Kunden erstattet werden muss, auf rund zwölf Milliarden Euro. Noch liefen Verfahren gegen Allianz, Ergo, Iduna und Generali.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sagt, dass das Urteil für zwischen 2001 und 2007 abgeschlossene und gekündigte (oder beitragsfrei gestellte) Verträge relevant ist.