Wann muss die Steuererklärung fertig sein?
Nicht jeder muss seine Unterlagen bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben.
Düsseldorf. Aus Unkenntnis über die unverständlichen Regelungen des Steuerrechts verzichten viele durch das Nichtausfüllen der Steuererklärung Jahr für Jahr auf insgesamt etwa eine halbe Milliarde Euro. Doch nicht alle Bürger können sich aussuchen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, oder es sein lassen. "Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht grundsätzlich dann, wenn der Steuerzahler vom Finanzamt dazu aufgefordert wird", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Das geschieht in der Regel durch Zusendung der Erklärungsvordrucke.
Daneben gibt es eine Reihe von Personengruppen, die verpflichtet sind, von sich aus eine Einkommensteuererklärung abzugeben: Zum Beispiel Selbstständige, Vermieter sowie Arbeitnehmer, die Zusatzeinkünfte über 410Euro oder Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben sowie Ehepartner, wenn einer die Lohnsteuerklasse V oder VI hat.
Im Falle der Pflichtveranlagung muss die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2007 bis zum 31. Mai 2008 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Steuerzahler, die diesen Termin nicht halten können, sollten eine Fristverlängerung beantragen. Sonst drohen Verspätungszuschläge. Wird ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein mit der Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende 2008. Wenn keine Erklärungspflicht besteht, können Steuerzahler in bestimmten Fällen von sich aus eine Veranlagung beantragen (freiwillige Steuererklärung).
Diese sogenannte Antragsveranlagung komme nach Aussage von Anita Käding vor allem dann in Betracht, wenn Steuerzahler Abzugsbeiträge geltend machen können und auf diese Weise zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückfordern können. Für die Antragsveranlagung galt bisher eine zweijährige Antragsfrist, die nicht verlängert wurde. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die Zwei-Jahresfrist für die Antragsveranlagung auf vier Jahre verlängert. Die Steuererklärung 2007 kann demnach auch nach dem 31. Dezember 2009 abgegeben werden.