Was bei Unfallpolicen wichtig ist
Berlin (dpa/tmn) - Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist der Unfall passiert. Gut, wenn man in einem solchen Fall versichert ist. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte man daher auf einen ausreichenden Schutz achten.
Die private Unfallversicherung ist beliebt. „In Deutschland gibt es knapp 28 Millionen Verträge“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Die Beiträge belaufen sich jährlich auf 6,4 Milliarden Euro.“ Knapp 850 000 Unfallschäden hätten die Versicherungen 2010 verzeichnet. Dabei hätten sie eine Summe von mehr als drei Milliarden Euro ausbezahlt. Im Durchschnitt bekam jeder Geschädigte rund 3500 Euro.
Eine Unfallversicherung zahlt Geld, wenn der Kunde in seiner Freizeit einen Unfall hat. „Ein Unfall liegt versicherungsrechtlich vor, wenn ein Ereignis plötzlich, unfreiwillig und von außen auf den Menschen einwirkt“, erklärt Rüter de Escobar. Je nach Unfall und Versicherungsvertrag bekommt der Verletzte Tagegeld, eine Rente oder eine einmalige Kapitalleistung. Im Kern soll die private Unfallversicherung Kosten abdecken, die nach einem Unfall anfallen, etwa den Umbau des Hauses, eine Haushaltshilfe oder eine lebenslange Rente im Fall der Arbeitsunfähigkeit.
Wie viel Geld dem Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben den individuellen Vertragsklauseln, kommt es vor allem auf die Verletzung an. „Versicherer leisten entsprechend des Ausmaßes der Gesundheitsschädigung“, sagt Michael Nischalke, Versicherungsexperte der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest. „Dazu gibt es die Gliedertaxe.“ Diese bestimmt den Wert der beschädigten Körperteile und legt den Invaliditätsgrad fest.
Ein Beispiel: Dem Versicherten fällt ein Blumentopf aus dem dritten Stock auf den Fuß. Verliert er dadurch eine Zehe, liegt die Gliedertaxe bei zwei Prozent. Hat er einen Vertrag über 100 000 Euro Versicherungssumme abgeschlossen, erhält er für seine Zehe demnach 2000 Euro. Ist es die große Zehe, gibt es fünf Prozent, 5000 Euro. Verliert er den ganzen Fuß sieht die Gliedertaxe 40 Prozent, also 40 000 Euro vor. Ist der Fuß nur teilweise beschädigt, wird die Versicherungsleistung der Schwere der Invalidität angepasst. Der körperliche Schaden und damit der Grad der Invalidität müsse innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt festgestellt, dem Versicherer vorgelegt und geltend werden, sagt Rüter de Escobar.
„Wichtig bei einer Unfallversicherung ist eine Progression im Vertrag“, erläutert Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das bedeutet, dass bei höheren Invaliditätsgraden oder bei einer Vollinvalidität die Versicherungsleistung steigt.“ Bei einer Progression von 300 würden bei 100-prozentiger Invalidität 300 000 Euro ausbezahlt.
Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollten Kunden auf einen ausreichenden Schutz achten. Das sei ist wichtig, weil die Progression meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent greift, erklärt Rudnik. Eine Unfallversicherung über 100 000 Euro mit der Progression 350 kostet weniger als 100 Euro im Jahr. Die richtige Unfallversicherung gibt es aber nicht. Die Situation des Einzelnen spielt eine zu große Rolle. Michael Nischalke von „Finanztest“ rät, sich selbst anhand von Versicherungstests schlau zu machen und ein einige Policen miteinander zu vergleichen.