Was Bürger 2012 erwartet: Rente, Hartz IV, Steuern

Berlin (dpa) - Rente mit 67, Hartz-IV-Erhöhung und Rentenbeitrags-Senkung: Für Verbraucher ändert sich im neuen Jahr vieles. Welche Neuerungen im Bereich Finanzen anstehen, sind hier zusammengefasst:

Rente mit 67: Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.

Rentenbeitrag: Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.

Altersvorsorge: Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.

Hartz IV: Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Die Erhöhung kostet etwa 570 Millionen Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Zuletzt war der Hartz-IV-Satz zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro angehoben worden. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

Pflegeversicherung: Mehr Geld gibt es auch für Pflegebedürftige. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1550/1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.

Luftverkehrssteuer: Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschumutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken ist angedacht, dass statt 8 Euro ein Niveau von 7,56 Euro fällig wird, der genaue Betrag wird aber wohl noch angepasst.