Fristen für Zulagen laufen zum Jahresende ab

Berlin (dpa/tmn) - Wollen Arbeitnehmer und Rentner bestimmte Ansprüche nicht unwiederbringlich verlieren, sollten sie bis 31. Dezember 2011 aktiv werden. Das gilt beispielsweise für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2007 und die Wohnungsbauprämie 2009.

Einkommensteuererklärung 2007: Am 31. Dezember endet die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe. Sie lohnt sich für Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit den Klassen IV/IV. Denn sie können in der Regel mit einer Steuererstattung rechnen, wenn zum Beispiel ihr Lohn im Laufe des Jahres stark geschwankt hat oder sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Arbeitnehmersparzulage 2007: Arbeitnehmer können die Zulage für 2007 bei vermögenswirksamen Leistungen ebenfalls noch bis zum Jahresende beantragen. Das geht dem Verband zufolge entweder zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder unabhängig davon.

Wohnungsbauprämie 2009: Wer einen Bausparvertrag hat, kann den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2009 nur noch bis 31. Dezember 2011 einreichen. Geht der Antrag später ein, verfällt der Anspruch.

Altersvorsorgezulage 2009: Der Antrag auf Zulage für das Jahr 2009 bei einer Riesterrente muss ebenfalls bis Jahresende eingereicht werden, wenn die Ansprüche nicht verfallen sollen.