Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann

Köln (dpa/tmn) - Nicht jedermann muss den Rundfunkbeitrag bezahlen, den das Bundesverwaltungsgericht am Freitag für verfassungsgemäß erklärt hat - es gibt diverse Ausnahmen. Wichtig ist, dass Betroffene die Befreiung vom Rundfunkbeitrag aktiv beantragen, automatisch ergibt sie sich nicht.

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Einen Überblick über die Voraussetzungen und die jeweils notwendigen Nachweise finden Verbraucher im Internet.

Soziale Gründe:Befreien lassen können sich zum Beispiel Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Dazu zählen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Studenten und Auszubildende, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich befreien lassen.

Gesundheitliche Gründe: Auch aus gesundheitlichen Gründen kann man sich befreien lassen. So müssen zum Beispiel blinde Menschen oder solche mit einer starken Sehbehinderung sowie Menschen mit einer sehr starken Hörschädigung den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

Formulare für entsprechende Anträge sind auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de zu finden. Zusammen mit den Belegen muss der ausgedruckte und unterschriebene Antrag per Post geschickt werden an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Wer kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio, aber keinen Fernseher besitzt, kann sich vom Beitrag dagegen erst einmal nicht befreien lassen. Eine entsprechende Klage hatte am Bundesverwaltungsgericht jetzt keinen Erfolg. Die Kläger können noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.