Zahnspange in Steuererklärung angeben
Gladbeck (dpa/tmn) - Zusatzkosten für medizinische Behandlungen werden am besten in die Steuererklärung aufgenommen. Denn der Bundesfinanzhof wird voraussichtlich in diesem Jahr entscheiden, ob alle Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind.
Um von einem Urteil zu profitieren, müssen Steuerzahler aber in der Steuererklärung für 2014 vorsorglich alle ihre Ausgaben in punkto Gesundheit angeben. Darauf weist Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer hin.
Bisher gelten Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, erst ab einem bestimmten Betrag können sie von der Steuer abgesetzt werden. Viele erreichen laut Werner diese Grenze nicht. Wie hoch diese ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab.
Anrechnen lassen sich Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Zahnspangen, Kuraufwendungen sowie die Anschaffung und der Einbau eines Treppen- oder Badewannenlifts, wenn zuvor ein Gutachten eingeholt wurde. Auch eine Physiotherapie kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Nicht zu den Krankheitskosten zählen Ausgaben für die Pille oder für besondere Diäten.