Gerichtsurteil: Defekte Geräte kostenlos tauschen
Ein Verkäufer hatte für kaputten Herd eine Nutzungsentschädigung kassiert.
Düsseldorf. Als "wegweisend" lobt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung von Verbraucherrechten. Das oberste EU-Gericht entschied gestern, dass der Umtausch defekter Geräte kostenlos erfolgen muss.
Eine Nutzungsentschädigung beziehungsweise einen Wertersatz, wie es das deutsche Strafrecht vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar, betonten die Luxemburger Richter. Aus Sicht des Bundesverbandes ein "klarer Sieg" für den Verbraucher. "Zum Ärger über ein defektes Gerät kam für Verbraucher eine zusätzliche finanzielle Belastung hinzu. Diese Doppelbestrafung hat mit dem heutigen Richterspruch ein Ende", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Anlass des Streits war ein defektes Herdset. 17 Monate nach dem Kauf bei der Firma Quelle, also noch während der Garantiefrist, platzte in dem Backofen die Emailleschicht ab. Quelle tauschte das Gerät gegen ein neues um, weil eine Reparatur nicht mehr möglich war.
Allerdings verlangte das Unternehmen anfänglich 120 Euro für die Dauer der Nutzung des fehlerhaften Gerätes. Weil die Kundin protestierte, einigte man sich schließlich auf einen "Wertersatz" von 69,97 Euro.
Während das deutsche Recht eine derartige Entschädigung für die Nutzung fehlerhafter Ware vorsieht, garantiert die EU-Richtlinie 1999/44/EG hingegen die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes. Die Frau zahlte zwar, aber der Bundesverband brachte den Fall 2004 vor Gericht - zunächst vor den Bundesgerichtshof und nun mit Erfolg vor den Europäischen Gerichtshof.
Welche Auswirkungen dieses Urteil für Verbraucher hat, die in vergleichbaren Fällen bereits eine Entschädigung gezahlt haben, muss nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands jetzt der Bundesgerichtshof klären.