Tiermedizin: So bleiben Vierbeiner gesund

Egal, ob Tollwut oder Staupe, Hunde und Katzen brauchen Schutz.

Frankfurt/Main/München. Nicht nur Menschen müssen regelmäßig geimpft werden, auch für Haustiere sind Impfungen wichtig. Bei den Vierbeinern muss man genau darauf achten, welche Impfungen sinnvoll sind und wann der richtige Zeitpunkt ist.

Empfehlungen gibt in Deutschland die Ständige Impfkommission vet. (StIKo vet.) heraus. Dort sitzen unter anderem Vertreter von tiermedizinischen Fakultäten und der Bundestierärztekammer. Erster Ansprechpartner sollte aber immer der Tierarzt am Ort sein.

Die in regelmäßigen Abständen überarbeitete Empfehlung der StIKo sieht für Hunde und Katzen eine "Grundimmunisierung" vor. Das ist eine Abfolge von meist vier Terminen, bei denen das Tier jeweils gegen eine oder mehrere Krankheiten geimpft wird. Die Termine eins bis drei stehen in der 8., 12. und 16. Lebenswoche an, der vierte nach 15 Monaten. Es folgen Wiederholungsimpfungen.

Für Hunde stehen bei Termin eins Impfungen gegen Staupe, die beiden Infektionskrankheiten Parvovirose und Leptospirose sowie die Lebererkrankung HCC an. "Parvovirose ist die häufigste Infektionskrankheit und gerade bei Welpen ein sehr großes Problem", sagt Professor Katrin Hartmann von der Medizinischen Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München.

"Gegen Tollwut muss jeder Hund geimpft sein", sagt Hartmann. Diese Impfung steht erst ab dem dritten Lebensmonat an - laut StIKo bei Termin zwei zusammen mit allen Impfungen aus der ersten Runde. Beim dritten Termin sind Staupe, Parvovirose und nochmals Tollwut dran. Ein Jahr später - also nach 15 Lebensmonaten - werden dann alle Impfungen noch einmal aufgefrischt.

"Danach sollte gegen Leptospirose jährlich geimpft werden - und gegen die anderen Krankheiten je nach Impfstoff im Schnitt alle drei Jahre", ergänzt Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte.

Eine aktuelle Tollwutimpfung müssen laut der Bundestierärztekammer Hunde- wie Katzenhalter im EU-Heimtierausweis vorweisen, die mit dem Vierbeiner in ein Land der Europäischen Union (EU) verreisen wollen. Auch Staaten wie die Schweiz haben entsprechende Regeln.