Bei Lebensmittel-Werbung besonders kritisch sein
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Mit Slogans wie „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ oder „Das Beste aus der Milch“ werben viele Lebensmittel-Hersteller auf ihren Produkten. Was sie behaupten dürfen, ist nirgendwo geregelt.
Deshalb ist Skepsis angebracht.
Verbraucher sollten sich nicht von Werbe-Versprechen auf Nahrungsmitteln täuschen lassen. „Lebensmittel müssen nicht irgendwie genehmigt oder zugelassen werden. Im Prinzip kann da erstmal der Anbieter drauf schreiben, was er will“, sagte Hartmut König vom Verbraucherzentrale-Portal lebensmittelklarheit.de. Man sollte deshalb genau hinschauen. Es sei sinnvoll, grundsätzlich kritisch mit Lebensmitteln umzugehen, wenn mit Aussagen zur Gesundheit für sie geworben werde, sagte König.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag über den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ verhandelt, mit dem für den Früchtequark Monsterbacke geworben wird. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Werbespruch für irreführend und hatte geklagt. Fruchtquark enthalte fast dreimal mehr Zucker als Milch. Dies sei ein „erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern“, sagte die Anwältin der Wettbewerbsschützer.
„Die Monsterbacke hat nichts mit dem Glas Milch zu tun, was man möglichst jeden Tag trinken soll“, kritisierte König. Der Quark sei ein Dessert und enthalte viele Zusatzstoffe, Aromen und Zucker. Diese Kombination bewirke, dass Kinder sich sehr stark an den süßen Geschmack gewöhnten. Die vielen Kalorien und der Geschmack nach natürlichen Früchten, der durch die Aromen in eine andere Richtung geschoben werde, sei schlecht für Kinder.
Verbrauchern rät der Experte, wenn möglich frische Produkte zu kaufen und bei fertigen Lebensmitteln genau hinzuschauen: „Je länger die Zutatenliste bei einem verpackten Produkt ist, desto kritischer sollte man damit umgehen“, sagte er. Das sei meistens ein Indiz für viele Aromen und Zusatzstoffe.
Viele Firmen nutzen nach Angaben von König die Werbung mit Milch um zu suggerieren, dass ihr Produkt besonders gesund sei. Das wurde schon häufiger kritisiert, könne aber nur im Einzelfall bei einer Klage verboten werden.