Gericht: Krankenkasse muss notwendiges Fettabsaugen bezahlen

Darmstadt (dpa) - Beim Fettabsaugen aus rein kosmetischen Gründen sieht die Sache anders aus. Sind Menschen aber krankhaft dick, müssen Krankenkassen für den Eingriff aufkommen, urteilte das hessische Landessozialgericht.

Eine Krankenkasse muss in bestimmten Fällen das Fettabsaugen in einer Klinik bezahlen. Das gelte zum Beispiel dann, wenn Menschen krankhaft dick sind und an einem schweren Lipödem (Häufung von Fettgewebe) leiden, entschied das hessische Landessozialgericht. Konkret ging es um den Fall einer 29-Jährigen aus Nordhessen mit einem Oberschenkelumfang von 80 Zentimetern. Aufgrund des Lipödems könne nur ein Krankenhaus helfen, entschied das Gericht laut einer Mitteilung. Deshalb müsse die Kasse die Kosten übernehmen. (AZ L 1 KR 391/12)

Die Krankenkasse hatte sich geweigert zu zahlen. Ein Sozialgericht hatte die Klage abgewiesen, eine stationäre Behandlung sei nicht erforderlich. Das Landessozialgericht kam dagegen zu dem Ergebnis, dass es in diesem Fall nicht anders gehe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.