Herzkranke sollten Fahreignung prüfen lassen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Herzkranke Menschen sollten mit ihrem Arzt über ihre Fahreignung sprechen. So lasse sich klären, ob ein Risiko besteht, wenn sie sich ans Steuer setzen. Darauf weist die Deutsche Herzstiftung in Frankfurt hin.
Attestiert der Mediziner die Fahruntauglichkeit, macht sich der Patient im Schadensfall strafbar, wenn er trotzdem Auto fährt. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind manchmal die Ursache von schweren Unfällen. Zu den risikoreichen Erkrankungen zählen Herzrhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arterieller Bluthochdruck. Ein akuter Infarkt kann dazu führen, dass der Patient schlagartig fahrunfähig wird. Das gilt auch, wenn ein implantierter Defibrillator bei einem Notfall einen elektrischen Impuls abgibt. Nach dem Einpflanzen eines Defibrillators kann das Autofahren daher sogar dauerhaft ausgeschlossen sein.