Sterbehilfe für Todkranke erleichtert
Berlin (dpa) - Todkranke Patienten sollen künftig etwas leichter Hilfe zum Sterben vom Arzt bekommen können, ohne dass Mediziner gegen Standesregeln verstoßen. Das sehen neue Grundsätze für Deutschlands Mediziner vor.
Mit den neuen Regeln lockert die Bundesärztekammer das bisherige Nein zur Hilfe bei der Selbsttötung. Diese gilt jetzt nicht mehr als unethisch - festgestellt wird nur, diese Hilfe sei keine ärztliche Aufgabe. „Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie“, erläuterte Kammerpräsidenten Jörg-Dietrich Hoppe am Donnerstag (17. Februar) in Berlin.
Die Lockerung könnte etwa bei Krebspatienten zum Tragen kommen, wenn eine Kombinations- oder Chemotherapie nach einiger Zeit der Stabilisierung plötzlich nicht mehr anschlägt. Voraussetzung für aktivere Begleitung beim Sterben müsse immer das Einverständnis dieser Patienten sein, betonte Hoppe. Auch todkranke Jugendliche mit großem Leidensdruck und ohne Chance auf Besserung könnten sich im Einzelfall gegen ein Weiterleben wenden.
Ungeachtet der neuen Empfehlungen sieht die verpflichtende Berufsordnung für Ärzte aber weiter vor, dass Ärzte Menschenleben nicht aktiv verkürzen dürfen. Beim Ärztetag in Kiel Ende Mai könnte es zu einer Aufweichung der Berufsordnung kommen. Die Länder müssten Änderungen genehmigen.
30 Prozent der deutschen Ärzte würden laut Allensbach-Umfrage von 2009 eine Erlaubnis zur Hilfe bei der Selbsttötung bei unheilbar Kranken begrüßen, 62 lehnen dies ab, 8 Prozent sind unentschieden. Hoppe warnte, bei einer deutlichen Öffnung könnten sich solche Sterbehilfen bei den kommenden Ärztegenerationen stark ausweiten.
Der Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, mahnte, Beihilfe zur Selbsttötung sei keine ethische Fortführung der Sterbebegleitung. Diese gehört etwa zur Linderung der Schmerzen bereits zu den Aufgaben des Arztes. Der FDP-Experte Michael Kauch meinte, die Ärzte bewegten sich mit der Lockerung der Empfehlungen in die richtige Richtung. Die Entscheidung über ärztlich assistierte Selbsttötung gehöre aber ins Parlament.