Kein Haarglättungsmittel mit Formaldehyd verwenden

Berlin (dpa/tmn) - Haarglättungsmittel mit Formaldehyd schaden der Gesundheit und sollten nicht angewendet werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin hin.

Der Wirkstoff könne Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen, zu Allergien führen und Augen, Haut und Schleimhäute reizen. In der Europäischen Union sei Formaldehyd in Haarglättungsmitteln zwar nicht zugelassen - Verbraucher und Frisiersalons bezögen entsprechende Ware aber offenbar aus dem Ausland per Direktimport oder via Internet.

Mit Haarglättungsmitteln wird naturkrauses Haar geglättet. Nach 30 Minuten Einwirken werden die Haare dem BfR zufolge mit einem 230 Grad Celsius heißen Glätteisen behandelt. Enthält das Mittel Formaldehyd, entstehen dabei gesundheitsschädliche Dämpfe, die Friseur und Kunde oder private Anwender einatmen. Haut-, Schleimhaut-, Augen- und Atemwegsreizungen sind neben anderen, schwereren Schäden mögliche Folgen.

Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg hatten dem BfR zufolge Mittel entdeckt, die freies Formaldehyd in höheren Konzentrationen zwischen 1,7 und 1,8 Prozent enthielten. In der EU sei der Wirkstoff nur in Nagelhärtern in Konzentrationen bis zu 5 Prozent und als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln nur bis zu einer Konzentration von 0,2 Prozent erlaubt. Ab 0,05 Prozent sei eine Kennzeichnung vorgeschrieben.