Lindt erringt im Goldbärenstreit Etappensieg über Haribo

Köln (dpa) - Lindt darf seine goldenen Schoko-Teddys erst einmal weiterverkaufen. Für ein Verbot sieht ein Gericht zu wenig Ähnlichkeit mit Haribos Goldbären. Doch der Streit geht weiter.

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Etappensieg für Lindt im Goldbären-Markenstreit: Der Schweizer Schokoladenhersteller darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag, dass die Rechte von des Gummibärchenherstellers an der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden - der Edelmetalloptik zum Trotz. Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der Hintergrund: Haribo sieht durch die Schokoladenbären des Schweizer Herstellers seine jahrzehntealten Markenrechte angetastet und will den Teddy verbieten lassen. Vor dem Kölner Landgericht hatten der Fruchtgummihersteller Ende 2012 zunächst Recht bekommen. Das Gericht untersagte den Verkauf des Lindt-Teddys.

Doch die Schweizer legten gegen diese Entscheidung Berufung ein - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der ersten Instanz auf. Die Ähnlichkeit der Produkte sei zu gering, um eine Verletzung der Markenrechte von Haribo zu begründen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats Hubertus Nolte. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen, als an die Gummibären aus Bonn. Der gut sichtbar aufgedruckte Firmenname Lindt sei für die Verbraucher ein wichtigeres Orientierungsmerkmal als die goldene Farbe und die Bärchenform.

Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Denn bei dem Fall betreten alle Beteiligen juristischen Neuland. Geschützt ist bei Haribos Goldbären lediglich der Markenname. Die Frage ist nun, ob diese Markenrechte von einem Produkt wie Lindts-Schoko-Teddy verletzt werden können - die Schokofigur stellt zwar einen goldenen Bären dar, heißt aber anders. Letztinstanzlich wurde das noch nie geklärt.

Beide Süßwarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren auf jeden Fall durch alle Instanzen treiben zu wollen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart.