Ratgeber Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung 2025 – Die steigenden Hürden für Arbeitnehmer
Ab 2025 werden Angestellte in Deutschland deutlich mehr verdienen müssen, um zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu dürfen.
Diese Entwicklung folgt aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Sozialversicherungsrechengrößen 2025, der zeigt, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze stärker steigen als in den Vorjahren. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV? Ein genauer Blick auf die Zahlen und deren Auswirkungen zeigt, dass vor allem die Wahlfreiheit zunehmend eingeschränkt wird.
Steigende Grenzen, sinkende Freiheit
Die wichtigste Zahl für wechselwillige Arbeitnehmer: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) wird 2025 auf 73.800 Euro angehoben – das sind satte 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr, als sie bei 69.300 Euro lag. Diese Grenze entscheidet darüber, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht mehr pflichtversichert in der GKV sind und sich für die PKV entscheiden können. Ein monatliches Einkommen von 6.150 Euro muss nun mindestens erreicht werden, um diese Wahlfreiheit zu haben. Im Jahr 2013 lag diese Schwelle noch bei 52.200 Euro im Jahr, was zeigt, wie stark der Anstieg über die Jahre war.
Warum diese Entwicklung problematisch ist? Ganz einfach: Je höher die Versicherungspflichtgrenze, desto weniger Arbeitnehmer kommen überhaupt in die Lage, zwischen den beiden Systemen zu wählen. Was als Schutz für das System der gesetzlichen Krankenversicherung verkauft wird, entpuppt sich als gezielte Einschränkung der Wahlfreiheit. Seit der rot-grünen Bundesregierung 2002/2003 wurde diese Grenze schrittweise angehoben, mit dem erklärten Ziel, weniger Arbeitnehmern den Zugang zur PKV zu ermöglichen. Das führt dazu, dass immer weniger Menschen überhaupt die Möglichkeit haben, sich für das System zu entscheiden, das möglicherweise besser zu ihrer Lebenssituation passt.
Beitragsbemessungsgrenze – Mehr verdienen, mehr zahlen
Doch es ist nicht nur die Versicherungspflichtgrenze, die ab 2025 ein neues Rekordhoch erreicht. Auch die Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, wird kräftig angehoben. Sie steigt von 62.100 Euro auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die mehr als 5.512,50 Euro im Monat verdienen, ab diesem Betrag keine höheren Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Für alle darunter liegenden Gehälter bedeutet dies jedoch: Mehr Einkommen, mehr Beiträge. Diese Erhöhung trifft vor allem die Mittelschicht, die ohnehin schon die Hauptlast der Sozialabgaben trägt.
Für Arbeitgeber wird es ebenfalls teurer. Sie zahlen einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Angestellten, und da die Bemessungsgrenze steigt, steigen auch ihre Abgaben. Dies könnte langfristig die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort mindern, da steigende Lohnnebenkosten die Unternehmen belasten und letztlich die Arbeitsplätze gefährden könnten.
Was bleibt von der Wahlfreiheit?
Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV war einst ein prägendes Merkmal des deutschen Gesundheitssystems. Zwei konkurrierende Systeme sollten für Effizienz und Wahlmöglichkeiten sorgen. Doch je weiter die Versicherungspflichtgrenze steigt, desto stärker wird dieser Wettbewerb verzerrt. Arbeitnehmer müssen immer höhere Gehälter erzielen, um überhaupt noch wählen zu können – ein Privileg, das längst nicht mehr für alle zugänglich ist. Laut dem PKV-Verband liegt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2025 dann 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze. Dieser zunehmende Abstand zementiert das Ungleichgewicht zwischen den beiden Systemen.
Kritiker fordern seit Jahren, die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze zu senken. Diese Maßnahme würde Millionen von Arbeitnehmern die Möglichkeit zurückgeben, frei zwischen GKV und PKV zu wählen und den Wettbewerb wiederherstellen, der ursprünglich für Innovation und Fairness sorgen sollte. Auch aus unserer Sicht als Versicherungsmakler wäre eine solche Änderung zu begrüßen.
Fazit: Weniger Freiheit, mehr Kosten
Die Anhebung der Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2025 ist für viele Arbeitnehmer eine schmerzhafte Entwicklung. Höhere Bemessungsgrenzen bedeuten höhere Beiträge, die insbesondere die Mittelschicht belasten. Gleichzeitig wird die Hürde, in die PKV zu wechseln, immer größer, was die Wahlfreiheit erheblich einschränkt. Statt die Arbeitnehmer zu entlasten und die Konkurrenz zwischen den Systemen zu fördern, werden die Kosten weiter nach oben geschraubt, während die Entscheidungsfreiheit sinkt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik diesen Trend nicht weiter fortsetzt und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV wieder in den Vordergrund stellt – im Sinne der Verbraucher und eines funktionierenden Gesundheitssystems.