Finanzamt Kempen informiert Anträge auf Lohnsteuerfreibeträge möglich

Kempen · Ab sofort können die Lohnsteuerfreibeträge für die Jahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden.

Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag für die Lohnsteuer noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. Darauf weist das Finanzamt Kempen hin.

Foto: Norbert Prümen

(biro) Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Darauf macht das Finanzamt Kempen aufmerksam, das auch für Grefrath und Tönisvorst zuständig ist.

Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber werde geringer, und das bedeute mehr Geld im Portemonnaie. „Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen“, teilt das Finanzamt mit: „Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrig bleibt.“

Ab sofort könnten die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden. „Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagt Rolf Berweiler, Leiter des Finanzamts Kempen. „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung könne einfach, papierlos und komplett elektronisch über „Elster“ an das Finanzamt Kempen gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, würden laut Finanzamt sogar rückwirkend ab dem Jahresbeginn berücksichtigt.

Bei späteren Anträgen greife die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat. Mit einem Antrag könnten Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden. Es sei aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.

„Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, heißt es vom Finanzamt Kempen.

Neben der Steuerklasse würden der Kinderfreibetrag sowie außerdem die Religionszugehörigkeit dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Berechnung der Lohnsteuer zum Abruf bereitgestellt. „Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden“, teilt das Finanzamt weiter mit.

(biro)