Neue Regeln für Lebensmittel-Kennzeichnung
Brüssel (dpa) - Ob Fett, Zucker oder Klebeschinken - künftig steht auf der Verpackung genau drauf, was wirklich drin ist. Die neuen EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln werden von 2014 an Pflicht für die Hersteller.
Ein Überblick:
Nährwertgehalt: Eine Tabelle gibt an, wie viel Salz, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und gesättigte Fettsäuren das Produkt enthält. Die Zahlen sind bezogen auf 100 Gramm oder Milliliter. Darüber hinaus sind auch Angaben in Portionen erlaubt.
Schrift: Sie muss mindestens 1,2 Millimeter groß und gut lesbar sein. Bei kleinen Packungen wie Schokoriegeln darf die Schrift etwas kleiner sein.
Imitate: Analogkäse oder Klebe-Schinken müssen gekennzeichnet werden. Bei Analogkäse muss etwa stehen „hergestellt aus Pflanzenfett“, bei Klebefleisch „aus Fleischstücken zusammengefügt“.
Allergene: Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen auf der Verpackung hervorgehoben sein. Das gilt auch für unverpackte Ware wie etwa Fisch sowie für die Speisekarten von Restaurants.
Herkunft: Bei frischem Fleisch - Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege - muss die Herkunft stehen. Dies ist seit dem Jahr 2000 wegen der BSE-Krise bei Rindfleisch bereits Pflicht.
Koffein: Koffeinhaltige Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.
Alkohol: Bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent sind keine Angaben über Zutaten und Nährwerte nötig.