Neues Portal für Lebensmittelwarnungen gestartet
Berlin (dpa) - Ob verunreinigte Zwiebelmettwurst oder mit Listerien befallene Minipaprika mit Frischkäse: Diese Lebensmittel sollte keiner mehr essen. Ab jetzt werden diese Produkte auf einer Webseite aufgelistet.
So können sich Verbraucher ganz einfach informieren.
Warnungen vor Gesundheitsgefahren bei Lebensmitteln aus ganz Deutschland sind ab jetzt auf einer zentralen Internetseite zu finden. Das Portal Lebensmittelwarnung.de bündelt Hinweise etwa auf entdeckte Glassplitter, Salmonellen oder Schimmel, die bisher jeweils regional veröffentlicht wurden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte zum Start des Angebots am Freitag (21. Oktober) in Berlin, damit würden Verbraucher schneller und umfassender informiert. Die Daten stammen von den Bundesländern, die für Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Von Verbraucherschützern kam Kritik.
Auf der neuen Seite werden Hinweise mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt. Um die betroffene Ware im Kühlschrank zu identifizieren, werden zudem die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum genannt. Die Warnungen blieben auch noch eine gewisse Zeit nach Ablauf dieses Datums eingestellt, hieß es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das das Portal für die Länder betreibt. Erfahrungsgemäß sei damit zu rechnen, dass zwei bis fünf neue Warnungen im Monat hinzukämen. Interessierte können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter automatisch über neue Warnungen informieren lassen.
Die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ kritisierte, dass für ein tatsächliches Mehr an Lebensmittelsicherheit Rechtsänderungen nötig seien. Es sei „absurd, dass weiterhin manche Bundesländer vor Produkten warnen, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten“ könnten.
Gesundheitsgefährdende Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden. Sind sie bereits im Umlauf, müssen sie nachverfolgt und rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür veröffentlichen die Hersteller oder die Überwachungsbehörden Warnungen. Stammt das Produkt aus dem Ausland und wird etwa über das Internet nach Deutschland vertrieben, kann das BVL Warnungen aussprechen.