Rehasport auf Rezept darf nichts extra kosten
Rostock (dpa/tmn) - Wenn Krankenversicherte Rehasport auf Rezept machen wollen, darf ein Sportverein dafür nicht zusätzliche Gebühren verlangen. Darauf macht die Beratungsstelle Rostock der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam.
Sie verweist auf eine Rahmenvereinbarung von Krankenkassen und Rehasport-Anbietern vom 1. Januar 2011. Darin sei festgelegt, dass eine Vereinsmitgliedschaft für die Teilnahme nicht verpflichtend ist, aber auf freiwilliger Basis angeboten werden kann.
Die UPD rät Versicherten, bei der Suche nach einem Verein sofort nach Mitgliedsbeiträgen zu fragen. Werden diese gefordert, sollten Betroffene auf die Sachlage hinweisen und mit ihrem Arzt und der Krankenkasse sprechen. Grundsätzlich handelten die Kassen und die Rehasport-Anbieter die Preise für die Teilnahme der Versicherten aus - und damit seien die angebotenen Leistungen abgegolten.