Ritter Sport siegt im Schoko-Streit über Stiftung Warentest
München (dpa) — Die Stiftung Warentest hat im Streit mit Ritter Sport eine herbe Schlappe erlitten. Ein Testbericht über Vollmilch-Nuss-Schokoladen muss an mehreren Stellen geschwärzt bleiben. Entscheidende Formulierungen seien unwahr, bemängelten Münchner Richter.
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat den Machtkampf mit der Stiftung Warentest um die schlechte Bewertung seiner Nuss-Schokolade endgültig gewonnen. Vor dem Oberlandesgericht München scheiterten die Tester am Dienstag (9. September) mit dem Versuch, ein früheres Urteil gegen sie aufheben zu lassen. Somit darf die Stiftung Warentest in ihrem Schokoladentest Ritter Sport weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.
In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatten die Prüfer der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei, was Ritter Sport bestreitet. Der Hersteller hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erreicht. Seitdem ist die Passage über Ritter Sport im Testbericht geschwärzt — so muss es nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts nun auch bleiben.
Ob das Aroma tatsächlich natürlich ist oder chemisch hergestellt sei, konnte das Gericht allerdings nicht klären. Entscheidend für den Prozess sei vielmehr die Frage gewesen, wie die Stiftung Warentest die Verbraucher über ihre Testmethode informiert habe. Die Vorsitzende Richterin Eva Spangler warf der Stiftung Warentest in diesem Zusammenhang unwahre Behauptungen vor: Denn der Testbericht erwecke bei vielen Lesern den Eindruck, dass die Warentester das künstliche Vanillearoma Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport chemisch nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber nicht richtig, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.
Für die Stiftung Warentest ist die endgültige Niederlage in dem Rechtsstreit ein schwerer Schlag, da sie bei ihren Testergebnissen auch von ihrem guten Ruf profitiert, den sie sich in 50 Jahren erarbeitet hat. Juristische Niederlagen gab es äußerst selten. Gerade wegen der immensen Bedeutung der Testberichte müsse die Stiftung Warentest ihre Worte besonders sorgsam wählen, mahnte die Richterin. „Wenn Sie schreiben, Sie haben das nachgewiesen, dann müssen Sie sich daran festhalten lassen.“
Die Stiftung Warentest argumentierte hingegen, das Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport müsse künstlich hergestellt worden sein, da kein natürliches Verfahren zur Gewinnung des Aromas bekannt sei. „Dieser Fall stinkt zum Himmel“, kritisierte ein Anwalt der Stiftung vor Gericht. Das Urteil sei enttäuschend und müsse nun gründlich geprüft werden.
Ritter Sport hatte von Anfang versichert, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden hatte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Unter anderem komme es in Pfeffer oder Dill vor.
Ritter Sport setzt Piperonal in allen Schokoladen ein. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist. Das Unternehmen aus Waldenbuch wirbt seit Jahren damit, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden. Das negative Testurteil der Stiftung Warentest hatte deshalb bei dem Unternehmen für Entsetzen gesorgt — zumal es ausgerechnet in der wichtigen Vorweihnachtszeit erschienen war. Nach Einschätzung der Richterin hat der Bericht viele Kunden zweifeln lassen, ob sie die Schokolade kaufen sollen. Ob Ritter Sport Schadenersatz von der Stiftung Warentest fordern will, ließ das Unternehmen zunächst offen.