Das blaue Rezept bekommen Privatpatienten. Es ist drei Monate gültig. Ein gelbes Rezept, auf dem Arzneimittel verschrieben werden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden.
Das weiße Sonderrezept, auf dem nur Medikamente mit bestimmten Wirkstoffen verschrieben werden, gilt lediglich sechs Tage. Mit einem grünen Rezept können Patienten sich Zeit lassen: Es ist unbegrenzt gültig und enthält Empfehlungen des Arztes für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.