Rückruf von Insulinmittel: Blutzucker stündlich prüfen
Hamburg (dpa/tmn) - Die deutsche Arzneimittelzulassungsbehörde warnt vor der Verwendung mehrerer Chargen des Insulinpräparats „NovoMix 30 FlexPen“. Was sollten Betroffene jetzt tun?
Haben Diabetes-Patienten vor kurzem Insulin gespritzt, das von dem EU-weiten Rückruf betroffen ist, kontrollieren sie am besten stündlich ihre Blutzuckerwerte. So können sie feststellen, ob das Mittel über- oder unterdosiert war, sagte Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe aus Hamburg und Vorstandsmitglied der Organisation diabetesDE. Um eventuell gegensteuern zu können, sei es wichtig zu wissen: „In welche Richtung bewegt sich das?“
Einzelne Chargen der Marke NovoMix 30 sind nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutlich unter-, andere stark überdosiert. Daher wurde das Mittel des Pharmakonzerns NovoNordisk EU-weit zurückgerufen. Kröger rät betroffenen Patienten, Ruhe zu bewahren.
NovoMix 30 wird über einen Stift injiziert. „Ein Anteil, 30 Prozent, wirkt schnell“, erklärte Kröger. „70 Prozent wirken langfristig.“ Es werde daher nie sofort etwas passieren. „Das ist immer eine langsame Entwicklung.“ Ergänzende Blutzuckerkontrollen seien aber jetzt sinnvoll, wenn Patienten feststellen, dass sie betroffene Chargen verwendet haben.
Gehen die Werte nach oben, war das Mittel unterdosiert. „Da kann primär erstmal nichts passieren“, erläuterte Kröger. „Ich würde das so belassen und abwarten.“ Sinken die Werte, war das Medikament überdosiert - dann müssen Kohlenhydrate her. „Bei einem Wert von unter 60 liegt eine Unterzuckerung vor, dann sollte man Traubenzucker nehmen“, sagte der Mediziner.
Rauschen die Werte schnell nach unten - liegen sie beispielsweise bei einer ersten Messung bei 160, nach einer Stunde schon bei 100 und nach einer weiteren bei 80 -, sollten Patienten schon bei einem Wert von 80 zwei bis vier Plättchen Traubenzucker nehmen. Zwei Plättchen entsprechen laut Kröger etwa einer Broteinheit (BE).
Darüber hinaus gilt der Rat, noch nicht verwendete Ampullen nach den betroffenen Chargennummern abzusuchen und im Zweifel Arzt oder Apotheker zu fragen. Um auf eine neue, sichere Charge zu wechseln, ist Kröger zufolge ein Rezept erforderlich, weil es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Ist der betreuende Diabetologe wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht erreichbar, helfen auch die Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen oder in den Krankenhäusern weiter.